Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die in den kirchlichen Gremien beschlossene Reduzierung des Zuschusses seitens des Evangelischen Kirchenkreises Leverkusen in Höhe von 10 % p. a. in degressiver Form bis 2021 zur Kenntnis. Die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung werden beauftragt, die dadurch notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2012ff zu definieren und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Folgejahre darzustellen.

 

2.      Der damit verbundenen Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Kirchenkreis Leverkusen der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Suchthilfe gGmbH wird zugestimmt.

 

3.      Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NW Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2012 in der vorgelegten Form zu beschließen.


Rh. Dr. Mende (SPD) beantragt, die Beratung der Vorlage zu vertagen.

 

dafür:          28  (14 SPD, 6 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

dagegen:   36  (OB, 22 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 1 Freie Wähler)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Auf Nachfragen von Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) und Rf. Tietz (DIE LINKE) erklärt Herr Beigeordneter Stein zu Protokoll, dass die Stadt Leverkusen das Ziel hat, die Strukturen der Suchthilfe trotz der reduzierten Finanzbasis aufrechtzuerhalten. Eine Garantie, jede Stelle sofort wiederzubesetzen, könne nicht gegeben werden, da es Aufgabe der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung ist, darüber zu befinden, ob unter Aufrechterhaltung der Zielsetzung und der Aufgabenbereiche Veränderungen vorzunehmen sind oder nicht.

Darüber hinaus befinde der Rat über den Wirtschaftsplan und den Stellenplan der Suchthilfe gGmbH und es liege somit in seiner Hand, über den Konsolidierungskurs der Suchthilfe zu befinden und deren Aufgabenwahrnehmung sinnvoll und ungeschmälert zu gewährleisten.

Sollte in der Zukunft die wirtschaftliche Basis der Suchthilfe gGmbH nicht mehr vorhanden sein, wären die von ihr wahrgenommenen Pflichtaufgaben vom Gesundheitsamt der Stadt Leverkusen wahrzunehmen. Dies wäre mit Sicherheit mit höheren Kosten für die Stadt Leverkusen verbunden.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt zu Protokoll, dass es der BÜRGERLISTE darum gehe, die Arbeitsfähigkeit der Suchthilfe gGmbH wenigstens so zu erhalten, wie sie momentan vorhanden sei.


dafür:          50  (OB, 22 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 1 Freie Wähler, 3 pro NRW, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

Enth.:          14  (SPD)