Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Mark (Fachbereich Kinder und Jugend) trägt für die Verwaltung vor, dass es sinnvoll wäre, wenn die Verwaltung  im nächsten Jahr nach Einbringen der großen Vorlage am Jahresanfang, kleinteilige nicht strukturelle Änderungen selbstständig ohne erneute Vorlage vornehmen könnte.  Damit ist der Ausschuss einverstanden.

 

Beschluss:

 

Für das am 01.08.12 beginnende Kindergartenjahr 2012/2013 werden für die nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben:

 

Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Michael, Ulrichstr. 5

Gruppenform I

35 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gesamt 40 Betreuungsplätze

 

Städtische Tageseinrichtung für Kinder Theodor-Heuss-Ring 132

Gruppenform I

45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gruppenform III

35 Wochenstunden, 25 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gesamt 65 Betreuungsplätze

 

Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9

Gruppenform I

45 Wochenstunden, 22 Betreuungsplätze

Gruppenform III

35 Wochenstunden, 15 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 12 Betreuungsplätze

Gesamt 49 Betreuungsplätze

 

Tageseinrichtung für Kinder Kindertreff e. V., Lützenkirchener Str. 41

Gruppenform I

35 Wochenstunden, 6 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 15 Betreuungsplätze

Gesamt 21 Betreuungsplätze


- einstimmig -