Auf Rückfrage von Herrn Schmitz (66) erklärt Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass mit Punkt 2 des Antrages die beiden Fußgängerampeln auf dem Willy-Brandt-Ring an der Kreuzung Carl-Karstens-Ring gemeint seien.
Herr Lind (pro NRW) beantragt die Vertagung des Antrages.
Herr Bezirksvorsteher Gietzen lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:
dafür: 1 (pro NRW)
dagegen: 13 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,
1 BÜRGERLISTE)
Damit ist der Vertagungsantrag abgelehnt.
Beschluss:
1. Auf dem Willy-Brandt-Ring wird auf dem Teilstück von der Kreuzung Bensberger Straße bis zur Kreuzung Karl-Carstens-Ring in Fahrtrichtung Wiesdorf eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 50 eingeführt.
2. Die Verkehrsunfallkommission prüft, wie die Schaltung der beiden Fußgängerampeln auf dem Willy-Brandt-Ring an der Kreuzung Karl-Carstens-Ring so geändert werden kann, dass Fußgänger die jeweils andere Straßenseite ohne Zwischenstopp erreichen können.
dafür: 13 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,
1 BÜRGERLISTE)
dagegen: 1 (pro NRW)