Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 188 A/II „An der Fuchskuhl-Nord, Steuerung von Einzelhandelsnutzungen“ wird zugestimmt.

Das Gebiet wird in etwa begrenzt:

-          im Norden von den Freiflächen an der Wupper,

-          im Westen von den Böschungsflächen der Autobahn A 3 und den noch unbebauten bzw. teilweise in Entwicklung befindlichen Flurstücken 230, 231 und 232, allesamt Flur 25, Gemarkung Opladen,

-          im Osten von der Raoul-Wallenberg-Straße (L 288) und der Bonner Straße (B 8/L 288) und

-          im Süden von der Kreuzung Reuschenberger Straße/Bonner Straße.

Der neue Geltungsbereich, erweitert um das Flurstück 228 (Flur 25, Gemarkung Opladen), ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 188 A/II „An der Fuchskuhl-Nord, Steuerung von Einzelhandelsnutzungen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird aufgrund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Anlagen 2, 3 und 4 der Vorlage).

 

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:                15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE,

                                1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

Enth.:                  1 (OP)