Beschluss:
1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 188 B/II „An der Fuchskuhl-Süd“ wird zugestimmt.
Das Gebiet wird in etwa begrenzt:
-
im
Norden von bestehenden Gewerbebetrieben,
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im
Westen von den Böschungsflächen der Autobahn A3,
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im
Osten von der Straße „An der Fuchskuhl“ und
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im
Süden von der Reuschenberger Straße.
Der neue Geltungsbereich, reduziert um das Flurstück 228, Flur 25, Gemarkung Opladen, ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 188 B/II „An der Fuchskuhl-Süd“ einschließlich der Begründung wird zugestimmt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans ist zusammen mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Anlagen 3, 4 und 5 der Vorlage).
Rechtsgrundlagen:
§ 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE,
1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)
dagegen: 1 (OP)