Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 188 B/II „An der Fuchskuhl-Süd“ wird zugestimmt.

Das Gebiet wird in etwa begrenzt:

-                     im Norden von bestehenden Gewerbebetrieben,

-                     im Westen von den Böschungsflächen der Autobahn A3,

-                     im Osten von der Straße „An der Fuchskuhl“ und

-                     im Süden von der Reuschenberger Straße.

Der neue Geltungsbereich, reduziert um das Flurstück 228, Flur 25, Gemarkung Opladen, ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 188 B/II „An der Fuchskuhl-Süd“ einschließlich der Begründung wird zugestimmt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans ist zusammen mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Anlagen 3, 4 und 5 der Vorlage).

 

Rechtsgrundlagen:

§ 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:                15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE,

                                1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

dagegen:            1 (OP)