Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
Herr Stadtkämmerer Häusler gibt hierzu folgende Erklärung ab:
Ich verwahre mich gegen die Vorwürfe der BÜRGERLISTE
– namentlich gegen die Vorwürfe des Herrn Schoofs.
Ich verwahre mich deshalb ausdrücklich gegen
Herrn Schoofs, weil ich kaum glauben mag und will, dass ein solcher Antrag die
Mehrheit der Fraktion BÜRGERLISTE gefunden haben kann.
Dies umso mehr, weil eine entsprechende
Anfrage zur Grundstückspolitik bereits in 2008 gestellt und beantwortet worden
ist.
Mit der Erhebung derartiger Vorwürfe wird der
aktuelle Antrag nicht glaubwürdiger.
Die Vorwürfe
-
der Veräußerung von
Immobilien/Grundstücken zu Schleuderpreisen
-
eines hemmungslosen und
„Unter-Preis-Ausverkaufs“ städt. Grundstücke
-
eines „Verhökern von
wertvollem Tafelsilber“
entbehren jeglicher Grundlage. Sie sind
deshalb falsch und verunglimpfen die handelnden Personen der Liegenschaftsverwaltung.
Die Liegenschaftsverwaltung betreibt
Grundstücksverkäufe in Abstimmung mit der Stadtplanung nach den vom Rat
verabschiedeten Veräußerungsgrundsätzen im Rahmen des sog. „Bodenmanagements“.
Die Gründe für die Veräußerungen liegen vor
allem in der Erfüllung stadtentwicklungspolitischer Ziele, wenn
-
ohnehin kein städt.
Nutzungsbedarf besteht
-
diese Veräußerungen der
Förderung des Wohnungsbaus und der Realisierung von Eigentumsmaßnahmen dienen
oder
-
diese der
Wirtschaftsförderung zu Gute kommen im Sinne des Erhalts von Gewerbestandorten
und der Neuansiedlung von Gewerbebetrieben
Die Veräußerungsvorschläge bzw. Vorlagen für
Finanzausschuss und Rat beinhalten jeweils die finanziellen Konsequenzen.
Die Erlöse werden eingesetzt zur investiven
Stadtentwicklung, um die Aufnahme von
Investitionskrediten zu vermeiden.
Soweit im absoluten Einzelfall
Verwaltungsvorschläge zur Veräußerung von Immobilien unterhalb des Buchwertes
dem Finanzausschuss/Rat unterbreitet werden, ist dies und wird dies wie folgt
begründet:
-
mehrmalige vergebliche
Ausschreibungen
-
jahrelang andauernde
Leerstände
-
damit verbundener
Werteverfall einerseits und
-
trotzdem Aufwand für
Grundbesitzabgaben, Sicherungsmaßnahmen, Winterdienst etc. andererseits
Selbst ohne Veräußerung dieser Objekte muss
unter Berücksichtigung der o. g.
Begründungen eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen werden, die zu
einer Verschlechterung des Ergebnisses führen
würden.
Und nun zum Zahlenwerk:
Das Ergebnis der vom Finanzausschuss/Rat
beschlossenen Grundstücksverkäufe belegt Kaufpreiserlöse von 3,1 Mio. € bei
Buchwerten von 2,2 Mio. € in 2011.
Damit ist ein Reinertrag von ca. 900.000 € (+
41 %) festzustellen.
Für 2012 ist nach der Prognose zum 30.06. mit
einem ähnlichen Ergebnis zu rechnen.
Dieses Ergebnis bzw. diese Prognose zeigen
das unverantwortliche Vorgehen bzw. die völlig haltlosen Vorwürfe der
BÜRGERLISTE respektive des Herrn Schoofs.
In Kenntnis der Vorlagen werden hier
Sachverhalte bewusst falsch dargestellt.
Hier werden ganze Aufgabenbereiche und die
handelnden Personen der Liegenschaftsverwaltung in Misskredit gebracht.
Deshalb muss ich mich abschließend im
Interesse meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gute und richtige Arbeit
leisten, gegen diese Vorwürfe verwahren.
Bei mir gehört das wohl zum „Preisgeld“,
damit muss ich leben. Aber nicht meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Rh. Thomas Eimermacher (CDU) erklärt, dass er
sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses der
Stellungnahme des Stadtkämmerers ausdrücklich anschließt.
dafür: 2 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 18 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW, 1 OP)