Beschluss:
Für folgende Verkehrsflächen in Leverkusen-Manfort werden Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW beschlossen:
1. Moosweg zwischen Brücke Gustav-Heinemann-Straße und Willy-Brandt-Ring, inklusive der Anschlüsse von Post- und Scharnhorststraße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße,
2. die Zufahrt des Moosweges zum Stadion und zur Kleingartenanlage als Gemeinde- / Anliegerstraße,
3. die Verlängerung der Bodelschwinghstraße entlang den Häusern 2a bis 2h als Gemeinde- / Anliegerstraße,
4. den Vorplatz am Bahnhof Schlebusch (inklusive Taxistand, Bike&Ride-Platz, Rampen und Treppenanlage zur Bahnunterführung) als Platz der Gemeinde,
5. den Park- und Ride-Platz gegenüber dem Bahnhof Schlebusch als Platz der Gemeinde,
6. den Abgang vom Moosweg zur Gustav-Heinmann-Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
7. den zum Moosweg parallel geführten Weg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr
a) zwischen Scharnhorst- und Bodelschwinghstraße
b) zwischen Bodelschwinghstraße und der Zufahrt Moosweg
c) zwischen Zufahrt und Willy-Brandt-Ring.
dafür: 11 (3 CDU, 3 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 pro NRW)
Enth.: 1 (DIE LINKE)