Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 31. August 2012 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes mit Hinweis nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2011 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- stimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 1.482.629.390,96 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 16.517.558,36 € durch die allgemeine Rücklage zu decken. Die allgemeine Rücklage beträgt damit 419.023.124,40 € zum 1. Januar 2012.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2011.

 

Kenntnis genommen                         Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO              Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                      Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                       gezeichnet: Johanns

 

 


Die Vorsitzende, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), erteilt Herrn Johanns (14) das Wort:

Einleitend teilt Herr Johanns (14) mit, dass erstmalig ein Jahresabschluss durch den FB Rechnungsprüfung und Beratung geprüft wurde. Sodann erläutern er und Herr Schulte (14) anhand eines Folienvortrages Art und Umfang der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 nebst Lagebericht und den aus dieser Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Fragen aus der Mitte der Zuhörerschaft werden umgehend von der Verwaltung oder dem FB Rechnungsprüfung und Beratung beantwortet.

 

Die Vorsitzende, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), dankt den Vortragenden und lässt über die Vorlage 1803/2012/1 abstimmen:

 

Zu Ziff. 1:

 

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 31. August 2012 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes mit Hinweis nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·           die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·           der Jahresabschluss 2011 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·           unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

 

einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)

 

 

 

Zu Ziff. 2 - 3:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage.

 

einstimmig – mit einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)