Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 05.11.12
gezeichnet:
BM Lux Rh. Ippolito Rh. Hupperth
(i. V. des Oberbürgermeisters)
dafür: 52 (OB, 19 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Die Unabhängigen, 2 OP, 1 LEV PARTEI, Dr. Becker)
dagegen: 7 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 3 (pro NRW)
Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.