Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW im Baugebiet Leimbacher Berg folgende Widmungen:

 

1.      Die Kandinskystraße wird zwischen Odenthaler Straße und Ernst-Ludwig-Kirchner-Straße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße gewidmet.

2.      Der in Höhe der Kleingartenzufahrt abzweigende Verbindungsweg zur Odenthaler Straße wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.

3.      Der Anschlussweg von der Wendeanlage der Alfred-Kubin-Straße an die Kandinskystraße wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.

4.      Die Hans-Arp-Straße wird als Gemeinde- / Anliegerstraße gewidmet.

5.      Deren Verlängerung bei den Haus Nrn. 43 und 45 wird als befahrbarer Wohnweg gewidmet.


- einstimmig -