Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW im Baugebiet Leimbacher Berg folgende Widmungen:
1.
Die Kandinskystraße wird zwischen Odenthaler Straße
und Ernst-Ludwig-Kirchner-Straße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße
gewidmet.
2.
Der in Höhe der Kleingartenzufahrt abzweigende
Verbindungsweg zur Odenthaler Straße wird als Gemeindeweg beschränkt auf den
Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.
3.
Der Anschlussweg von der Wendeanlage der
Alfred-Kubin-Straße an die Kandinskystraße wird als Gemeindeweg beschränkt auf
den Fußgängerverkehr gewidmet.
4.
Die Hans-Arp-Straße wird als Gemeinde- /
Anliegerstraße gewidmet.
5. Deren Verlängerung bei den Haus Nrn. 43 und 45 wird als befahrbarer Wohnweg gewidmet.
- einstimmig -