Beschluss:

 

1.   Der Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 206/I „Kurtekottenweg/Fontanestraße“ wird zugestimmt.

 

Der Bereich grenzt sich folgendermaßen ab:

  • im Norden durch die südliche Begrenzung der Fontanestraße bzw. der südlichen Grundstücksgrenzen der bestehenden Wohnbebauung,
  • im Osten verläuft die Grenze durch das Flurstück 336, Flur 25, Gemarkung Wiesdorf,
  • im Süden verläuft die Grenze südlich des Kurtekottenwegs bzw. der Fläche der bestehenden Kindertagesstätte,
  • im Westen verläuft die Grenze entlang der Fläche der bestehenden Kindertagesstätte, südlich des Kurtekottenwegs und westlich der Grundschule an der Fontanestraße.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

2.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 206/I „Kurtekottenweg/Fontanestraße“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

3.   Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).


dafür:                15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP,

                                 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW, 1 OP)

dagegen:            2 (BÜRGERLISTE)