Beschluss:
Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung von 17 Bäumen und Totholzbeseitigungen/Baumpflegemaßnahmen auf dem Friedhof Scherfenbrand im Gesamtauftragswert von 61.882,43 € wird zugestimmt.
Leverkusen, den 13.02.13
gezeichnet:
Pockrand Saal
stellv. Bezirksvorsteher Mitglied
- einstimmig -