Auf verschiedene Anfragen erläutert Herr Stk Häusler (Dezernat II) das Folgende:
§
Die Gleichzeitigkeit zweier
Jahrgänge (G 8 und G 9) in der Oberstufe der Gymnasien und der Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife in 2013 haben im Rahmen der Auswahlverfahren für die
Ausbildung in den Verwaltungsberufen keinen Niederschlag bei der Stadtverwaltung
Leverkusen gefunden. Wie im Jahr 2012, sind auch für die Ausbildung 2013 rund
300 Bewerbungen eingegangen. Das Angebot zu besetzender Ausbildungsstellen
trifft demnach auf keine erhöhte Nachfrage aus der Bewerberlandschaft.
§
Die Auswahlverfahren für
die Ausbildung in den Verwaltungsberufen sind sehr weit fortgeschritten. Alle
schriftlichen Eignungstests und alle persönlichen Vorstellungsgespräche haben
bereits stattgefunden.
§
Die Anzahl der
Ausbildungsplätze orientiert sich an der jährlich vorzunehmenden
Personalbedarfsberechnung. Die Prognosewerte müssen jedoch mit der
tatsächlichen Umsetzbarkeit in Einklang gebracht werden. Innerhalb der Stadt
Leverkusen stehen definierte und damit begrenzte Ausbildungskapazitäten zur
Verfügung. Die Begrenzung ist in mehrfacher Hinsicht vorhanden:
►
Verfügbarkeit von
Raumkapazitäten und tatsächlichen Büroarbeitsplätzen;
►
Verfügbarkeit von
Ausbildungsbeauftragten und der professionellen Wahrnehmung von
Ausbildungsaufgaben im Kontext der zeitlichen Verfügbarkeit und
Aufgabenverdichtung;
►
Verfügbarkeit der
Einsatzorte/Fachbereiche für den Bachelor Studiengang. Im neu akkreditierten
Studiengang ist das Absolvieren von Praxismodulen, einschließlich einer
Praxisprüfung, notwendig. Nicht alle Fachbereiche der Stadt Leverkusen erfüllen
die Maßgaben eines solchen Praxismoduls.
Alle Rahmenbedingungen bewertend, ist für das Ausbildungskontingent 2013
demzufolge die Entscheidung getroffen worden, insgesamt 13 Ausbildungsstellen
anzubieten.
§
Basierend auf der
Beschlusslage zur Vorlage Nr. 0600/2010 vom 04.10.2010 wurde ein maximales
Ausbildungskontingent von 15 Plätzen festgelegt. Bei der Auswahl der Bewerber
hat die Stadt Leverkusen jedoch auch Zulassungskriterien aufgestellt, die eine
solide Selektion im Rahmen der Besten-Auslese ermöglichen. Auch deswegen ist
das oberste Leitziel nicht nur, die Ausbildungsplätze zu besetzen, sondern eine
Besetzung dergestalt vorzunehmen, dass höchstwahrscheinlich eine gute Ausbildung
bei der Stadt absolviert und dem geforderten Leistungswunsch der Stadt
entsprochen werden kann.
§
Die jüngste Nachricht der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) ist mit einem Appell
an alle Gebietskörperschaften verknüpft, die Anmeldezahlen für die Studierenden
zu senken. Die Auslastung der FHöV NRW ist aktuell weit überschritten, so dass
die räumlichen Möglichkeiten der Unterbringung von angemessenen Kursgrößen an
ihre Grenzen kommen und die Verfügbarkeit von Lehrbeauftragten einen kritischen
Punkt erreicht.
§
Die Bemühungen der
Haushaltskonsolidierung schließen die Stabilität bzw. die Absenkung der
Personalkosten mit ein. Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten hätte höhere
Ausbildungskosten zur Folge.
Rh. Kentrup (CDU) bittet um eine aktuelle Information zu den Leverkusener Töchtern (Wie viele Ausbildungsplätze gibt es dort und in welchen Ausbildungsberufen? Wird eine Übernahme nach der Ausbildung dort angestrebt bzw. besteht eine Chance, auf dem freien Markt nach Ausbildungsende eine Arbeitsstelle zu erhalten?). Herr Stk Häusler sagt dazu eine Stellungnahme der Verwaltung in der Niederschrift zu:
Stellungnahme der Verwaltung:
s. Anlage zur Niederschrift, TOP 3 (ö)
Nach kurzer Diskussion im Ausschuss ergeht die folgende
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
- einstimmig dafür bei einer Enthaltung (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)