Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Normenkontrolle sowie gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen, um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim zur Errichtung eines Möbelhauses durch das Oberverwaltungsgericht umfassend prüfen zu lassen und, soweit rechtlich erfolgversprechend, gegen eine eventuell erteilte Baugenehmigung vorzugehen.

 

Leverkusen, den 08.04.2013

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                                Rh. Pockrand                      Rh. Eimermacher


dafür:          44  (OB, 16 CDU, 8 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 BÜRGERLISTE, 3 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 1 OP)

Enth.:            1  (Dr. Becker)