Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.      Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.      Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

 

Leverkusen, den 03.04.13

 

gezeichnet:

Bürgermeisterin Lux            Rh. Eimermacher                 Rh. Ippolito

(i. V. des Oberbürgermeisters)


dafür:          40  (OB, 16 CDU, 8 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 1 OP, Dr. Becker)

dagegen:     5  (BÜRGERLISTE)