Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Leverkusen, den 03.04.13
gezeichnet:
Bürgermeisterin Lux Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
(i. V. des Oberbürgermeisters)
dafür: 40 (OB, 16 CDU, 8 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 2 Die Unabhängigen, 2 pro NRW, 1 OP, Dr. Becker)
dagegen: 5 (BÜRGERLISTE)