Beschluss:

 

1.   Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme des

 

A 1:                Benedikt Rees

Blankenburg 15

51381 Leverkusen

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 14 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Hinweis: Die Stellungnahmen der / des

 

Behörde 1:    Geologischer Dienst NRW

De-Greiff-Straße 195

47803 Krefeld

 

Behörde 2:    NABU Stadtverband Leverkusen

                       Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.C

                       LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

 

Behörde 3:    E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG,

Geschäftsstelle West / ERT-T

Borsigstraße 11

40880 Ratingen

 

werden aufgrund der besonderen Bedeutung zur Kenntnis gegeben.

 

2.   Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens V24/II „Autohaus Kammann - Overfeldweg“ zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb der Vorlage Nr. 1942/2012 wird verwiesen.

 

3.   Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf V24/II „Autohaus Kammann - Overfeldweg“, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 15 zur Niederschrift) und textlichen Festsetzungen (Anlage 16 zur Niederschrift) wird gemäß

-                     § 12 Baugesetzbuch – BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), z zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),

in Verbindung mit

-                     der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548),

 

und

-                      § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 142),

sowie

-                     § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194),

 

als Satzung beschlossen.

 

4.   Die als Anlage 17 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der Durchführungsvertrag (Anlage 7 der Vorlage) werden gebilligt.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Vorlage in der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung II abstimmen.


- einstimmig -