Rh. Quatz (BÜRGERLISTE) gibt zu Bedenken, dass bei einer Vergrößerung des Klinikums mehr Patienten aufgenommen werden und damit auch mehr Besucher kommen, für die Stellplätze benötigt werden.

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutert, dass die Bettenzahl durch den Ausbau nicht erhöht wird und in umfangreichen Verkehrsgutachten der tatsächliche Stellplatzbedarf ermittelt wurde. Die aktuell aufgelisteten Stellplätze sind für die derzeit geplanten Maßnahmen ausreichend. Bei weiteren Entwicklungsmaßnahmen müssen noch Möglichkeiten außerhalb des Klinikgeländes generiert werden.

 

Frau Beigeordnete Deppe berichtet, dass das Klinikum einer gewerblichen Nutzung gleichkommt und deshalb – im Vergleich zu früher – der Aspekt der Wirtschaftlichkeit an Bedeutung deutlich zugenommen hat. Der Baubauungsplan soll auch in die Zukunft wirken und deshalb wurden bereits jetzt die Entwicklungsperspektiven des Klinikums abgefragt, damit diese auch berücksichtigt werden können.

 

Rh. Ries (FDP) erkundigt sich, warum das Gebiet der Auermühle nicht mit einbezogen wurde, da der jetzige Zustand abgebildet werden soll.

 

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erläutert, dass der Bereich der Auermühle bewusst nicht aufgenommen wurde.

 

Beschluss:

 

1.      Das Plangebiet liegt im Stadtteil Leverkusen-Schlebusch und umfasst das heutige Klinikareal westlich des Karl-Carstens-Rings, nordöstlich der Paracelsusstraße, südlich der Dhünn und südöstlich eines Waldgebietes an der Gustav-Heinemann-Straße. Für den Geltungsbereich ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.      Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheitspark Leverkusen“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.

 

3.      Dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheitspark Leverkusen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4.      Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers durchzuführen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

Rechtsgrundlage: §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinien des Verfahrens über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.

 


dafür:          15  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:            1  (FDP)

 

Rh. Ippolito (SPD) hat gemäß § 31 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen und die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an Rh. Schönberger (CDU) abgegeben.