Beschluss:
Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1 Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
dafür: 51 (OB, 15 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 FDLev, 3 OP, 2 pro NRW, 2 DIE LINKE, 2 PIRATEN)
dagegen: 2 (CDU)