Herr Ries (Freie Demokraten Lev) erkundigt sich, warum die Flurstücke mit den Nummern 346, 347, 350 und 352 nicht in die Planung der Verwaltung einbezogen worden sind.

 

Frau Zlonicky (Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht) erklärt, dass diese Grundstückseigentümer bislang kein Interesse an einer Veräußerung ihrer Grundstücke bekundet haben. Die Verwaltung wird sich bis zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II erneut bei den Grundstückseigentümern erkundigen, ob inzwischen ein Interesse besteht.

 

Die Verwaltung gibt zudem folgende Korrektur zu Protokoll:

 

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Alte Garten“ heißt es auf Seite 3 unter Punkt 3.1 Landschaftsplan:

 

„Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen.“

 

Dies ist nicht korrekt formuliert. Richtigerweise muss es heißen:

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen. Es besteht allerdings keine Schutzgebietsausweisung. In dem seit 1987 geltenden Landschaftsplan erfolgt für den Planbereich das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“.

 

Beschluss mit vorgenannter Korrektur:

 

1. Für das Plangebiet Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Dieser erfasst den Bereich der rückwärtigen Flächen östlich der Straße „Alte Garten“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Der vom Rat der Stadt am 20.02.2006 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165/II „Alte Garten“ wird aufgehoben.

 

3. Dem städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ wird in der vorliegenden Fassung (Variante A und B) zugestimmt.

 

4. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem zwei Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -