Beschluss:

 

1. Für das Gebiet westlich und südlich der Stadtmitte in Leverkusen-Wiesdorf ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2b BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist grob durch folgende Straßenzüge begrenzt, wobei teils auch die angrenzende Bebauung im Geltungsbereich liegt:

 

­     im Norden durch die Carl-Leverkus-Straße,

­     im Westen durch die Große- und Kleine Kirchstraße, die Hauptstraße, die Moskauer Straße, die Dönhoffstraße und die Schulstraße,

­     im Süden durch die Lichstraße, die Birkengartenstraße, die Peschstraße und den Ludwig-Erhard-Platz sowie

­     im Osten durch die Nobelstraße, die Breidenbachstraße, die Dönhoffstraße und die Friedrich-Ebert-Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

2. Der vom damaligen Bau- und Planungsausschuss am 21.06.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 194/I „Westlich und südlich Stadtmitte Wiesdorf – Steuerung von Vergnügungsstätten“ wird aufgehoben.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.


- einstimmig -