Beschluss:
1. Für das Gebiet westlich und südlich der
Stadtmitte in Leverkusen-Wiesdorf ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des
§ 30 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB mit Festsetzungen nach §
9 Abs. 2b BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist
grob durch folgende Straßenzüge begrenzt, wobei teils auch die angrenzende
Bebauung im Geltungsbereich liegt:
im
Norden durch die Carl-Leverkus-Straße,
im
Westen durch die Große- und Kleine Kirchstraße, die Hauptstraße, die Moskauer
Straße, die Dönhoffstraße und die Schulstraße,
im
Süden durch die Lichstraße, die Birkengartenstraße, die Peschstraße und den
Ludwig-Erhard-Platz sowie
im
Osten durch die Nobelstraße, die Breidenbachstraße, die Dönhoffstraße und die
Friedrich-Ebert-Straße.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung
gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage des § 2
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren.
2. Der vom damaligen Bau- und
Planungsausschuss am 21.06.2010 gefasste Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 194/I „Westlich und südlich Stadtmitte Wiesdorf –
Steuerung von Vergnügungsstätten“ wird aufgehoben.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -