Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Im Vorfeld zur Abstimmung stellt Herr Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die folgenden Fragen und bittet um eine Beantwortung über die Niederschrift:

 

1.      „Wie viele Mitarbeiter/-innen werden die Stadtverwaltung in den nächsten drei Jahren altersbedingt verlassen (und gibt es dafür Nachfolger/-innen)?“

2.      „Inwieweit berücksichtigt die Stadtverwaltung Leverkusen bei Einstellungen Menschen mit einer Schwerbehinderung?“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.

In den Jahren 2015 – 2017 werden voraussichtlich 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (57 tariflich Beschäftigte, 26 Beamte) auf der Basis der gesetzlichen Altersgrenzen bzw. gegebener Altersteilzeitvereinbarungen in den Ruhestand eintreten. Die Betroffenen kommen aus allen Berufsgruppen der Kernverwaltung, der KSL und des SPL. Insoweit wird jeder Einzelfall eine individuelle Betrachtung in der Nachfolgeplanung erhalten müssen.

 

Hierbei ist konkret die Wirkung des Fortfalls der Planstelle, eine befristete Wiederbesetzungssperre, aber auch eine direkte Wiederbesetzung der Stelle in diese Betrachtung einzubeziehen. Soweit eine Wiederbesetzung zwingend wird, ist die Personalgewinnung sowohl über den Weg der internen Stellenbesetzung (Personalverwendung oder interne Ausschreibung) wie auch der externen Stellenbesetzung sicher zu stellen.

 

Zu 2.

Die Stadtverwaltung Leverkusen (Kernverwaltung, KSL und SPL) erfüllt mit Stichtag 01.12.2014 die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit einer Quote von 8,42 %. Damit wird die Pflichtquote von 5 % weit überschritten. Im Rahmen der Stellenbesetzungsverfahren unterliegt die Stadtverwaltung als öffentlicher Arbeitgeber besonderen Vorgaben zu Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. So hat sie nicht nur zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können, sondern auch den Agenturen für Arbeit frühzeitig frei werdende, neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze anzuzeigen.

 

Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie entsprechend den Vorgaben des § 82 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, soweit nicht die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Hüter des Verfahrens sind hierbei die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und die Personalvertretung.

 

Zum Antrag erläutert Herr Oberbürgermeister Buchhorn, dass das Thema der Haushaltskonsolidierung nicht neu sei und seit Jahren strikt praktiziert werde. Auch das Instrumentarium der Wiederbesetzungssperre werde erfolgreich und im Rahmen einer einzelfallgerechten Prüfung eingesetzt. Die Möglichkeiten von Konsolidierungsmaßnahmen seien aber zunehmend ausgeschöpft.

 

Durch den demographischen Wandel und vor dem Hintergrund der Bürger- und Mitarbeiterorientierung sei es geboten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten, d. h. an die Stadtverwaltung Leverkusen zu binden. Auf dem Arbeitsmarkt gebe es bereits einen Wettbewerb um das Personal. Ebenfalls müssten pflichtige Aufgaben, die einen Anteil von über 90 % des gesamten Aufgabenvolumens ausmachten, erledigt werden. Auch gelte es, ein Organisationsverschulden (mangelnde Aufgabenerfüllung durch zu wenig Personal) seitens der Stadtverwaltung Leverkusen zu vermeiden.

 

Nach einer kurzen Diskussion ergeht die folgende Beschlussempfehlung an den Rat:

 

- wie Antrag -


dafür:                1 (FDP)

dagegen:          9 (3 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
1 BÜRGERLISTE, 1 OP)