Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen
beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Erarbeitung der
Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit des möglichen Sanierungsgebietes
„Hitdorf“.
Rechtsgrundlage: § 141 Baugesetzbuch –
BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig bei einer Enthaltung (BÜRGERLISTE)