Der Antragstellerin des Bürgerantrages, Frau Raue, wird einstimmig Rederecht erteilt.

Sie erläutert kurz ihren Bürgerantrag.

 

Mehrere Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I bringen ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass diese leerstehenden Gebäude nicht für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können bzw. sollen.

Um sich von dem baulichen Zustand der Gebäude selbst überzeugen zu können, beantragt Rh. Theis (SPD) die Verwaltung zu beauftragen, auf den Eigentümer zuzugehen, um für die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, interessierte Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen sowie entsprechende Fachleute der Verwaltung eine Ortsbesichtigung zu ermöglichen.

 

Herr Molitor (01) weist für die Verwaltung darauf hin, dass die Verwaltung kein Interesse an einer solchen Besichtigung hat, da diese Gebäude aufgrund der Beschränkungen durch die Seveso-II-Richtlinie ohnehin nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Im Übrigen habe der Eigentümer öffentlich, wie es bereits in der örtlichen Presse zu lesen war, eine Besichtigung dieser Gebäude für interessierte Politiker abgelehnt.

 

Rh. Eckloff (CDU) schließt sich dem Antrag der SPD-Fraktion an und ergänzt ihn insofern, als dass der Bürgerantrag bis nach einer möglichen Ortsbesichtigung vertagt werden soll.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um eine Ortsbesichtigung der Gebäude der ehemaligen Lehrlingswohnheime in Wiesdorf für die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie interessierte Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung, Bauen und Planen zu vereinbaren. Der Bürgerantrag wird so lange vertagt.

 

dafür:           6  (3 SPD, 3 CDU)

dagegen:     4  (2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW)