Beschluss:
I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
II. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Leverkusen, 14.04.15
gezeichnet: gezeichnet: gezeichnet:
Buchhorn Rh. Ippolito Rh. Schönberger
dafür: 47 (OB, 17 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 4 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 2 (PRO NRW)
Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.