Beschluss:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 12,2 Mio. € für einen zur Finanzierung des Gebäudes Y im Funktionstrakt benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.
dafür: 47 (OB, 16 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 4 (BÜRGERLISTE)