Beschluss:
I. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
II: Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW:
1. Der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in
Containerbauweise am Standort im Bühl wird zugestimmt.
2. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen einschließlich der Außenanlagen und der Einrichtung 1.565.800 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Die erforderlichen Mittel stehen im Ergebnis- und Finanzplan bereit.
4. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
Leverkusen, den 14.04.2015
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Ippolito Rh. Schönberger
dafür: 49 (OB, 15 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
dagegen: 2 (PRO NRW)
Enth.: 2 (CDU)