Beschluss:

 

I.     Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

II:    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.  Der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise am Standort im Bühl wird zugestimmt.

 

2.  Die  Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen einschließlich der Außenanlagen und der Einrichtung 1.565.800 €  inklusive Mehrwertsteuer.

 

3.  Die erforderlichen Mittel stehen im Ergebnis- und Finanzplan bereit. 

 

4.  Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

 

Leverkusen, den 14.04.2015

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                         Rh. Ippolito                           Rh. Schönberger   


dafür:         49  (OB, 15 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     2  (PRO NRW)

Enth.:           2  (CDU)