Beschluss:

 

Der Antrag wird mit der Prüfung der oben genannten Fragen und der im Schreiben der Fraktion BÜRGERLISTE vom 08.05.15 aufgeworfenen Fragen in den nächsten Sitzungsturnus (Hauptausschuss, Rat) vertagt.


Herr Beigeordneter Stein, nimmt zum Antrag und zum ergänzenden Schreiben vom 08.05.15 Stellung und erklärt, dass die Verwaltung die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen noch weitergehender prüfen wird, sofern die Politik dies wünscht.

 

Rh. Ruß (SPD) beantragt, den Tagesordnungspunkt in den nächsten Sitzungsturnus zu vertagen. Er bittet die Verwaltung, bis dahin folgende von ihm im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gestellten Fragen zu beantworten:

 

1. Wie hoch wären die Kosten bei einer Videoaufzeichnung von Ratssitzungen?

 

2. Was bedeutet es, dass die rechtliche Zulässigkeit der Übertragung noch nicht gerichtlich geklärt worden ist?

 

3. Wie müsste die Kameraführung gehandhabt werden, damit die Persönlichkeitsrechte der Personen, die der Übertragung nicht zugestimmt haben, gewährt werden können?


dafür:         46  (16 CDU, 14 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     5  (1 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 PRO NRW)

Enth.:           2  (OB, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)