Rh. Scholz (CDU) sowie Herr Melchert (SPD) bitten die Verwaltung zu prüfen, ob der rechtskräftige Bebauungsplan „Königsberger Platz“ vom 03.08.1968 noch Bestand hat und insoweit die Wasserschutzgebietsverordnung Leverkusen-Rheindorf vom 03.04.1999 hier nicht greift. Wäre dies der Fall, dann hätte die Verwaltung den Vollsortimenter am Königsberger Platz ihrer Auffassung nach trotz Wasserschutzgebiet genehmigen können.

 

Rh. Scholz (CDU) beantragt die Vertagung der Vorlage in die Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 15.06.15 und bittet die Verwaltung, das Prüfungsergebnis des vorgenannten Sachverhaltes bis zum Wochenende der Politik zukommen zu lassen.

 

Dem stimmt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I einstimmig zu.