Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Im Rahmen der durch die Gesellschafter Stefan Lämmle und RELOGA Holding     GmbH & Co. KG geplanten Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Lämmle     Recycling GmbH werden den städtischen Vertretern in den Organen der     RELOGA Holding GmbH & Co. KG nach § 113 Abs. 1 GO NRW folgende     Weisungen erteilt:

 

1.1.     Der Veräußerung von 10% der Geschäftsanteile an der Lämmle Recycling GmbH an die Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis von mindestens 620.000 € zuzustimmen.

 

1.2.     Auf die Ausübung des der RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Zuge der Veräußerung von 30% der Geschäftsanteile an der Lämmle Recycling GmbH an die Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG durch den Mitgesellschafter Stefan Lämmle zustehenden Vorkaufsrechts zu verzichten.

 

1.3.     Dem künftigen Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 4 % an der Lämmle Recycling GmbH im Fall der Veräußerung von weiteren 8 % der Geschäftsanteile durch den Mitgesellschafter Stefan Lämmle bereits jetzt zuzustimmen.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -