Beschluss: erledigt

Die Tagesordnungspunkte 4.1 (Antrag Nr. 2015/0725) und 4.2 (Vorlage Nr. 2015/0674) werden gemeinsam beraten.

 

Der Antragsteller, Herr Boos, gibt sich damit einverstanden, den Antrag als Anregung mit in die Vorlage aufzunehmen.

Somit erübrigt sich eine gesonderte Abstimmung über den Antrag Nr. 2015/0725.

 

Die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II begrüßen grundsätzlich die Verdichtung von Wohnraum im Innenbereich. Allerdings geben Sie der Verwaltung die nachfolgenden Punkte mit auf den Weg, die mit dem Investor verhandelt werden bzw. in das weitere Planungsverfahren einfließen sollen:

 

- Unter den entstehenden Wohnungen sollen auch sozialgeförderte Wohnungen angeboten werden.

 

- Die Gesichtspunkte des Hochwasserschutzes sollen berücksichtigt werden, entstehende Mehrkosten sollten vom Investor übernommen werden.

 

- Um die Böcklerstraße nicht zu sehr mit zusätzlichem Verkehr zu belasten, sollte die Hauptanbindung dieses Wohnkomplexes über die Düsseldorfer Straße erfolgen.

 

- Die im weiteren Verfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sollten angemessen berücksichtigt werden, auch wenn dadurch die Maßgaben des Investors gemäß des vorliegenden Konzeptes verändert werden müssen.

 

- Mit dem Investor sollte überlegt werden, ob der Erhalt der alten Seidenspinnerei in seiner Konzeption untergebracht werden kann.

 

Frau Cremer (61) erläutert das gestufte weitere Planungsverfahren, das noch mehrere Möglichkeiten der Beteiligung der Politik und der Bürger vorsieht. In diesem Beteiligungsverfahren sind weitere Änderungen möglich.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher, Herr Krampf, lässt über die Vorlage Nr. 2015/0674 einschließlich des Antrages Nr. 2015/0725 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen bei.

 

dafür:         10  (2 CDU, 3 SPD, 2 OP, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (DIE LINKE)