Nachtrag: 16.10.2015

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Stadt Köln mit dem Ziel zu führen, die Abstellsituation für Fahrräder an der Straßenbahn-Endhaltestelle der Linie 4 zu verbessern und zu erweitern.

 

2. Die Verwaltung prüft unabhängig davon die Einrichtung eines Fahrradparkplatzes mit Fahrradboxen an der Stichstraße Nittumer Weg oder an anderer geeigneter Stelle in Nähe der Endhaltestelle der Linie 4. Zudem ermittelt sie die Kosten sowie mögliche Einnahmen bei Vermietung der Fahrradboxen.

 

3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beauftragt die Verwaltung zusätzlich, aus noch nicht verbrauchten Mitteln der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III 2015 Fahrradbügelständer an der Stichstraße Nittumer Weg zu errichten. 


Die Tagesordnungspunkte 7.1 (Antrag Nr. 2015/0772, Fahrradparkplatz an  der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 4) und 7.2 (Antrag Nr. 2015/0771, Zusätzliche Fahrradboxen an der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 4) werden gemeinsam beraten.

 

Im Verlauf der Diskussion wird davon Abstand genommen, einen Fahrradparkplatz am vorhandenen Park&Ride-Parkplatz prüfen zu lassen, sondern stattdessen an der Stichstraße Nittumer Weg. Dieser Vorschlag von Herrn Wollenhaupt (CDU) findet allgemeine Zustimmung.

 

Es wird deutlich, dass die Kosten für Fahrradboxen als Einzelmaßnahme für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III 2016 voraussichtlich zu hoch sind. Zudem ist es der mehrheitliche Wunsch der Bezirksvertretung III, dass diese Mittel nicht bereits im Vorfeld beansprucht werden sollen, sondern erst im Jahr 2016 über die Vergabe der kleinen Investitionsmaßnahmen entschieden werden soll.

 

Die Verwaltung soll in Bezug auf Vandalismus geeignete Modelle von Fahrradboxen und deren Kosten ermitteln.

 

Herr Prangenberg (CDU) schlägt vor, aus noch nicht verbrauchten Mitteln der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III 2015 an der Stichstraße Nittumer Weg Fahrradbügelständer aufstellen zu lassen.

 

Zu den beiden Anträgen Nrn. 2015/0772 und 2015/0771 wird abschließend folgender Beschluss gefasst.


- einstimmig -