Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umgestaltung der Verkehrsflächen zwecks Erschließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße durchzuführen.

 

Leverkusen, 11.11.2015

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Eimermacher                Rh. Ippolito


dafür:         36  (OB, 12  CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     7  (2 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)

Enth.:           1  (CDU)