Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler

 

Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.02.2016 eröffnet sich für Kommunen mit einer hohen Anzahl an neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, dass das Land zusätzliche Schulsozialarbeiter-Stellen einrichten kann.

 

Das Land erwartet dabei von den Kommunen, dass auf je zwei vom Land eingesetzte Vollzeitstellen eine städtische Schulsozialarbeiter-Stelle kommt.

Für den Regierungsbezirk Köln stellt das Land 27 Vollzeitstellen befristet vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 zur Verfügung.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung würde, aufgrund der hohen Schülerzahlen von neu Zugewanderten, ein Antrag der Stadt Leverkusen mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv beschieden.

 

Der Kommune wird die Möglichkeit eingeräumt, bereits eingerichtete Schulsozialarbeiter-Stellen, die nicht mit Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden, als kommunalen Eigenanteil einzusetzen.

 

In Abstimmung mit dem Schulamt für die Stadt Leverkusen wird vorgeschlagen, einen Antrag bei der Bezirksregierung Köln auf Einrichtung von 4 zusätzlichen landesgeförderten Schulsozialarbeiter-Stellen zu stellen.

 

Der Einsatz dieser 4 Schulsozialarbeiter wird nach Abstimmung der Dezernate III und IV in den Schulen erfolgen, die eine hohe Anzahl an neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern besitzen.

 

Da im Fachbereich Kinder und Jugend derzeit fünf ausschließlich städtisch finanzierte Schulsozialarbeiter-Stellen als unbefristete Planstellen eingerichtet sind, kann die erforderliche Kompensation kostenneutral dargestellt werden.

 

Das Finanzdezernat weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der Landesförderung eine Weiterbeschäftigung aus städtischen Mitteln vor dem Hintergrund nicht vorhandener freier Mittel nach heutiger Einschätzung durch eine entsprechende Grundsteuererhöhung gegenfinanziert werden müsste.

 

Eine Antragsstellung beim Land muss bis zum 30.04.2016 erfolgen.

 

 

Bildungskoordinator

 

Um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen zu unterstützen, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in allen Kreisen und kreisfreien Städten ab 2016 für zunächst zwei Jahre eine „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ (sog. Bildungskoordinator) fördern.

Diese Koordinierung soll als zentraler Ansprechpartner die relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene koordinieren, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden.

 

Antragsberechtigt sind nach den Ausführungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Kommunen, die sich auf dem Weg machen wollen, ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement aufzubauen, wie dies bspw. bei den Kommunen der Fall ist, die an dem Programm "Bildung integriert“ teilnehmen bzw. teilnehmen wollen.

 

Die Stadt Leverkusen nimmt an dem Programm „Bildung integriert“ teil und wird ein Bildungsmanagement im Bildungsbüro aufbauen. Es ist daher beabsichtigt, den Bildungskoordinator in das Bildungsmanagement einzubinden. Beide sollen im Bildungsbüro verortet werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Fachbereich Schulen zum 01.06.2016 den Antrag zur Förderung der Kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte beim BMBF stellen.

Der Projektantrag wird so gestellt, dass für die Stadt Leverkusen keine Personalkosten entstehen (Förderhöchstgrenze für eine Vollzeitstelle mit max. E13).

 

Parallel dazu werden die Dezernate III und IV die Zeit nutzen, um die Verantwortlichkeiten im Kontext „Integration durch Bildung“ zwischen dem Bildungsmanagement und dem Kommunalen Integrationszentrum abzustimmen.