Herr Oberbürgermeister Richrath eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er übermittelt den erkrankten Ratsmitgliedern Frau Bürgermeisterin Lux (SPD) und Rh. Bakaric (DIE LINKE) im Auftrag des Rates die besten Genesungswünsche.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist darauf hin, dass der WDR um Drehgenehmigung gebeten hat. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Außerdem weist er darauf hin, dass Herr Schütz für die Rheinische Post um Drehgenehmigung gebeten hat. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath erklärt, dass Herr Born für leverkusen.com eine Drehgenehmigung für die Sitzung beantragt hat. Da davon auszugehen ist, dass er die Gesamtaufnahme fast vollständig in leverkusen.com abspielen lässt und sie dauerhaft archiviert, also für jedermann auf Dauer einsehbar sein wird, beabsichtigt Herr Oberbürgermeister Richrath, über diesen Wunsch auf Drehgenehmigung abstimmen zu lassen.

 

Zuvor weist er darauf hin, dass Ratsmitglieder und Mitglieder der Verwaltung mit Ausnahme der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters aufgrund des Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte im Einzelfall die Aufnahme ihrer Wortbeiträge bzw. ihres Bildes verweigern können. Aus diesem Grund wird er nach einem positiven Beschluss über die Drehgenehmigung die Ratsmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fragen, wer von Ihnen für sich die Aufnahme und den Mitschnitt seines Wortbeitrages bzw. seines Bildes ablehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag auf Drehgenehmigung abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Wie angekündigt fragt Herr Oberbürgermeister Richrath anschließend ab, ob jemand von Rat oder Verwaltung für sich den Mitschnitt der Sitzung ablehnt. Hierzu meldet sich niemand.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath erklärt, dass Herr Polizeipräsident Mathies erst gegen 16.00 Uhr in die Ratssitzung kommen wird, so dass er den Tagesordnungspunkt 2 entsprechend erst zu diesem Zeitpunkt aufrufen wird.

 

Anschließend erläutert Herr Oberbürgermeister Richrath, dass aufgrund einer Anfrage der Fraktion BÜRGERLISTE die Kommunalaufsicht gebeten wurde, zum Rederecht von Bürgern im Rat Stellung zu nehmen. Diese erklärte, dass die Grundlage der Kommunalverfassung die repräsentative Demokratie ist, in der von den Bürgerinnen und Bürger alle 5 Jahre die Vertreterinnen und Vertreter in den Rat und die Bezirksvertretungen gewählt werden, die für Sie in dieser Zeit die örtlichen Angelegenheiten regeln.

 

Durchbrechungen dieses Prinzips sind nur zulässig, wenn diese im Gesetz, d.h. in der Gemeindeordnung NRW, ausdrücklich vorgesehen sind.

 

Gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW können Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen hinzu ziehen.

 

Gleiches ist in § 36 Abs. 5 Satz 4 GO NRW für die Bezirksvertretungen geregelt. Nur aus diesen Bestimmungen lässt sich ableiten, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, die übrigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen durch Mehrheitsbeschluss in jedem Einzelfall Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Sitzung anhören können.

 

Eine solche Regelung gibt es für den Rat nicht. Er kennt nur das Instrument der Einwohnerfragestunde, das in § 6 der Geschäftsordnung des Rates ausgestaltet ist.

 

Die Kommunalaufsicht hat verbindlich festgestellt, dass die Erteilung von „Rederechten“ im Rat an Bürgerinnen und Bürger zu einzelnen Tagesordnungspunkten nicht zulässig ist. Dies gilt auch für Bürgerantragsteller. Daher kann der Rat ab sofort keiner Bürgerin und keinem Bürger durch Mehrheitsbeschluss ein Rederecht in seiner Sitzung mehr erteilen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt daraufhin über die vor der Sitzung verteilte Arbeitstagesordnung abstimmen.

 

dafür:         42  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

Enth.:           3  (BÜRGERLISTE)