Herr Burau, FB Planung stellt das Planvorhaben vor. Das Plangebiet umfasst überwiegend private Grundstücksflächen sowie ein kirchliches und städtisches Grundstück und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche ist im bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt. Im südwestlichen Bereich sollen Wohnnutzungen entstehen und der nordöstliche Bereich soll als Grünfläche mit Spielmöglichkeiten qualifiziert werden.

Der Planbereich ist im Landschaftsplan mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ ausgewiesen. Im Südosten sind angrenzend an das Plangebiet sowie im Südwesten entlang der Hitdorfer Straße als Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme „Feldgehölzstreifen (mehrreihig)“ vorgesehen.

Bei Umsetzung der Darstellung des FNP in die verbindliche Bauleitplanung tritt der durch den Landschaftsplan festgestellte Schutzanspruch, soweit erforderlich, zurück.

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erarbeitet.