Beschluss:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 7,0 Mio. € für einen zur Finanzierung des Ausbaues und der Aufstockung des Gebäudes 1L benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) NRW einzuleiten.
dafür: 39 (OB, 15 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)
Enth.: 4 (BÜRGERLISTE)
Rh. Ippolito (SPD) hat gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.