Herr Beig. Märtens führt aus, dass der beantragten Weisung § 2 (2) Personenstandsgesetz entgegensteht. Darin ist gesetzlich festgelegt, dass Standesbeamte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Urkundspersonen nicht an Weisungen gebunden sind.
Rh. Omankowsky (DU) stellt einen Antrag auf Nichtbefassung.
dafür: 15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 PRO NRW