1.    Wegesanierung Kastanienallee Opladen

 

Der Geh- und Radweg im Bereich Naturdenkmal (ND) „Kastanienallee“ soll zwischen Bonner Straße und Festplatz saniert werden. Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) hat diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben, da Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume das ND schädigen könnten. In dem Gutachten wurden zwei Varianten erarbeitet.

 

Letztendlich wird nach Absprache zwischen der UNB und den Technischen Betrieben Leverkusen (TBL) nur die Asphaltdecke saniert, so dass gar nicht in den Wurzelbereich eingegriffen werden muss.

 

2.    Das neue Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

 

a)   Die UNB berichtet, dass das LNatSchG NRW seit dem 25.11.2016 in Kraft ist.

In Kapitel 1 werden die Umbenennungen wie folgt genannt:

 

Bezeichnung – alt

Bezeichnung – neu

Untere Landschaftsbehörde

Untere Naturschutzbehörde

(UNB)

Beirat für Natur und Landschaft

 

Naturschutzbeirat

(NB)

Landschaftswacht

 

Naturschutzwacht/

Naturschutzbeauftragte

 

b)   Nach dem neuen Gesetz sind in Zukunft Listen für die Verwendung der Ersatzgelder aufzustellen. Die Listen sind dem Beirat vorzustellen.

 

In dem Zusammenhang teilt die UNB mit, dass in Zukunft mit dem Eingang von höheren Ersatzgeldzahlungen zu rechnen sei. Die Mitglieder des Beirates werden gebeten, geeignete Maßnahmen zu nennen und die Vorarbeiten (z. B. Kontakte zu Grundstückseigentümern) zu leisten. Geeignet sind nur Projekte bei denen es sich um eine Aufwertung eines Biotopes handelt (beispielsweise Umwandlung von Intensivgrünland in eine Feuchtwiese oder Umwandlung eines intensiv genutzten Grünlandes in eine Streuobstwiese).

 

Nicht geeignet sind kleine Maßnahmen, wie z. B. die Pflanzung einer zehn Meter Hecke. Besser geeignet sind z. B. der Kauf und die Aufwertung von Flächen im Bereich von mehreren 1.000 Quadratmetern oder einem Hektar.

 

Die UNB macht den Beiratsmitgliedern das Angebot, den Gesetzestext des LNatSchG auf Wunsch per E-Mail zuzuschicken.

 

Es liegt eine Synopse der Bezirksregierung Köln zum neuen Gesetz vor. Diese ist nur zur internen Verwendung vorgesehen und kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Endeffekt sind noch so viele Fragen zum neuen LNatSchG offen, dass eine Überarbeitung notwendig sein wird. Die UNB wird weiterhin zum Thema berichten.

 

3.    Antrag NABU Siebenschläfer-Webcam

 

Der NABU hat einen Antrag zum weiteren Betrieb der Siebenschläfer-Webcam bis Ende 2018 gestellt. In einem Nistkasten ist seit 2014 eine Webcam angebracht, die das Leben der Siebenschläfer filmt. Die Filme können im Internet angesehen werden. Die Verlängerung bis 2018 wird mit vermehrten naturkundlichen Fragestellungen aus den Sekundarstufen begründet. Aufgrund dieser geänderten Ausrichtung hat die UNB dem Antrag zugestimmt.

 

4.    Baum-Parcours Balkantrasse

 

Der Förderverein Balkantrasse hat einen Antrag gestellt, entlang der Balkantrasse einen Baum-Parcours zu realisieren. Hierzu sollen etwa zehn Bäume mit Infotafeln versehen werden, die über die Bedeutung der jeweiligen Baumart für Insekten und die Natur informieren. Baumarten, die nicht vorhanden oder ungeeignet sind, werden durch Neupflanzungen ergänzt. Start ist mit einer Winterlinde an der Balkantrasse nahe der Oberen Straße. Sie wird im April 2017 gepflanzt. Die Eröffnung des Parcours wird im Sommer 2017 erfolgen.

 

Herr Dräger schlägt die Pflanzung des Euodia hupehensis* vor und bittet darum, dass die Weiden erst nach der Blüte gerodet werden.

Herr Dr. Eilmus bittet darauf zu achten, dass bei den Neupflanzungen und dem Aufstellen der Infotafeln die vorhandenen Stauden, Kräuter und Orchideen nicht zerstört werden.

 

* Euodia hupehensis ist ein Synonym für Tetradium daniellii (Samthaarige Stinkesche auch Bienenbaum, Honigesche, Wohlduftraute oder Tausendblütenstrauch genannt)