Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt, die städtischen Wochenmärkte zum 01.07.2017 an die Deutsche Marktgilde eG zu vergeben.

 

2.    Der Rat beschließt die beiden Satzungen zur Aufhebung der Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Leverkusen - Marktsatzung - vom 03. Oktober 1978 (Anlage 1 zur Niederschrift) und zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren der Stadt Leverkusen vom 26. November 1975 (Anlage 2 zur Niederschrift).

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Sondernutzungsgebühren für den Schlebuscher Bauernmarkt und die anderen beiden privat betriebenen Märkte in Wiesdorf und Opladen so zu ändern, dass diese nicht schlechter gestellt werden, als die zukünftig durch die Deutsche Marktgilde eG betriebenen Wochenmärkte. Eine Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung soll mit Wirkung zum 01.07.2017 erfolgen.

 

4.    Sollte einer der Wochenmärkte aufgegeben werden, wird der Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG automatisch aufgehoben und ist neu zu verhandeln.


Rh. Adams (OP) stellt folgenden Ergänzungsantrag:

 

Sollte einer der Wochenmärkte aufgegeben werden, wird der Vertrag mit der Deutschen Marktgilde eG automatisch aufgehoben und ist neu zu verhandeln.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

dafür:         25  (6 CDU, 13 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 FDP, Rh. Dietrich)

dagegen:  21  (OB, 10 CDU, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 1 Soziale Gerechtigkeit)

 

Anschließend stellt Herr Oberbürgermeister Richrath die Verwaltungsvorlage in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses einschließlich des soeben beschlossenen Ergänzungsantrages zur Abstimmung.


dafür:         42  (OB, 15 CDU, 13 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Dietrich)

Enth.:           3  (1 BÜRGERLISTE, 2 OP)