- Information zur Einführung eines Baulandkatasters -

Frau Beigeordnete Deppe informiert, dass die Einführung eines Baulandkatasters als ein Baustein des „Wohnungsbauprogramms 2030+" zur Aktivierung von unbebauten innerstädtischen Wohnbauflächen vorbereitet wird. Frau Beigeordnete Deppe kündigt eine Vorlage im Verlauf des Jahres 2017 an.

Für das Baulandkataster werden sämtliche Baulücken und unbebauten Grundstücke im Stadtgebiet in einer Gesamtübersicht erfasst. Es werden wohnbaulich nutzbare Flächen dargestellt, die sofort bebaut werden können; Gewerbeflächen werden im Baulandkataster erst einmal nicht erfasst. Das Baulandkataster gibt so erste Hinweise auf bebaubare Flächen für eine Wohnnutzung und deren mögliche Ausnutzung.

Mit dem Baulandkataster soll die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück in einem bestimmten Stadtteil oder in einer bestimmten Lage erleichtert werden. Das Baulandkataster stellt so einen Service für alle Interessierten, wie z.B. potentielle Bauinteressenten, Architekten, Immobilienfirmen und Zuzugswillige dar. Mit dem Baulandkataster soll verstärkt der Blick auf Baumöglichkeiten im Innenbereich gelenkt werden. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass mit dieser aktiven Bewerbung der Baulücken eine deutliche Bewegung im Grundstücksmarkt und eine damit erhöhte Bautätigkeit erzielt werden soll. Andere Städte wie z.B. Krefeld oder Düsseldorf haben mit der Einführung des Baulückenkatasters bereits gute Erfahrungen gemacht.

Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass das Verfahren zur Erstellung und Veröffentlichung des Baulandkatasters in § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch geregelt ist. Die Angaben im Baulandkataster werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht, so dass keine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke gegeben ist. Das Baulandkataster enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Eigentümerdaten der potentiellen Baufläche oder Informationen über eine Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer.

Sofern an einem Grundstück Interesse besteht, kann der potentielle Käufer sich an die Bauverwaltung wenden. Diese wird die Kontaktdaten dann an den jeweiligen Eigentümer weiterleiten. Frau Beigeordnete Deppe betont, dass Eigentümer, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes im Geodatenportal der Stadt nicht einverstanden sind, dieser jederzeit widersprechen können. Das Baulandkataster wird so laufend aktualisiert. Frau Beigeordnete Deppe informiert, dass die erhobenen Daten auch für den anstehenden Regionalplanungsprozess benötigt werden, um mit der Bezirksregierung realistische Szenarien bei der Wohnbauflächenbedarfsprognose zu diskutieren.

 

- Fahrradabstellflächen während des Umbaus des ZOB Wiesdorf -

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hatte in der der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gemeinsam mit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 27.03.2017 den Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt, während der gesamten Bauzeit des Busbahnhofes zusätzliche Fahrradabstellanlagen auf den Parkflächen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) bereitzustellen und hierzu umgehend in Gespräche mit der WGL einzusteigen.

Herr Syring (66) informiert, dass die WGL mit E-Mail vom 28.04.2017 mitgeteilt hat, dass die Grundstücksflächen der WGL außerhalb der bebauten Flächen ausnahmslos mit PKW-Stellplätzen mit den notwendigen Zufahrten belegt seien. Die Stellplätze stünden den Besuchern der AGL und der WGL zur Verfügung und würden auch dringend benötigt. Hierzu würden auch ca. 6 Fahrradstellplätze für die Kunden der WGL gehören. Daher könnte keine Fläche als öffentlicher Fahrradabstellplatz angeboten werden. Zudem sei das Betriebsgelände nach 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr durch eine Toranlage verschlossen.

Herr Syring (66) stellt dar, dass jetzt andere Alternativflächen für Fahrradabstellanlagen während der Bauzeit des Busbahnhofes geprüft werden, die maximal 70-80 m vom Busbahnhof entfernt liegen.