Beschluss:
1.
Der
mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch
den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgestellte erhöhte
Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2
aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 bestätigt.
2.
Die
Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern,
in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter
Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im
Kindergartenjahr 2017/2018.
3.
Die
bisherigen Förderungen der städtischen Kindertageseinrichtungen Bodestraße,
Weichselstraße und Netzestraße gehen in die neue Einrichtung Masurenstraße
über, da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen oben
genannten drei einzelnen Einrichtungen darstellt. Der Förderbetrag von 180.000
€ (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit künftig auf 24
Einrichtungen aufgeteilt.
4. Aufgrund der unveränderten und stabilen Bedarfe im Rahmen der Sprachförderung seit 2014 wird die aktuelle Verteilung der Mittel bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraums am 31.07.2019 fortgeführt.
- einstimmig -