Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung der Robinie Nr. 3 in der Stephanusstraße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 24.04.2017

 

gezeichnet:

Schiefer                                                        Krampf

Bezirksvorsteher                                         stv. Bezirksvorsteher

 


Rf. von Styp-Rekowski (CDU) fragt nach, wann der Baum gefällt wurde. Ihrer Meinung nach sei der Baum bereits vor der Unterzeichnung der Dringlichkeitsvorlage gefällt worden.

Die Verwaltung sagt eine Prüfung und eine Beantwortung über die Niederschrift zu.

(Redaktioneller Hinweis: Die Fällung der Robinie Nr. 3 in der Stephanusstraße erfolgte am 03.05.17.)

 

Herr Hammer (67) weist in diesem Zusammenhang auf die städtische Homepage hin. Unter der Rubrik Natur und Umwelt à Baumfällungen werden sämtliche Entscheidungen zu Baumfällungen, teilweise mit Fotos, veröffentlicht. Dort sind ebenfalls unter „FAQ „die wichtigsten Fragen zum Thema Baumfällungen beantwortet.


dafür:           9  (3 CDU, 3 SPD, 2 OP, 1 PRO NRW)

dagegen:     2  (1 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)