Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt im Kontext der aktuellen Flüchtlingssituation die nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Die aktuelle Unterbringungssituation für Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen. Den in der Begründung vorgeschlagenen Maßnahmen zum Freizug von Einrichtungen wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die anderweitige Nutzung des Gebäudes „Manforter Straße“ zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

 

3.    Der mit der Bezirksregierung Köln bestehende Mietvertrag für das Gebäude „Görresstraße 11“ wird zum Ende des Jahres – unter Berücksichtigung der Ablösezahlung der Bezirksregierung Köln - aufgelöst.

 

4.    Das Gebäude „Görresstraße 11“ wird bis zur Fertigstellung der Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“ als Reservekapazität zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten.

 

5.    Die am Standort „Görrestraße 11“ befindliche Sporthalle wird dem Fachbereich Schulen schnellstmöglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung       In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Richrath             Stein                     Märtens              Adomat               Deppe


Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III, Dezernat für Bürger, Umwelt und

Soziales) weist darauf hin, dass der Integrationsrat (IR) in seiner Sitzung am 12.09.17 versehentlich nicht bezüglich der Vorlage 2017/1800 des Dezernates III zur Flüchtlingssituation in Leverkusen in der Beratungsfolge für die Sitzung des Rates am 16.10.17 berücksichtigt wurde.

 

Die Mitglieder des IR werden über den Geschäftsführer des IR, Herrn

Laukötter, über dieses Versehen informiert und erhalten die Möglichkeit, bei entsprechendem Beratungsbedarf an einer einzuberufenden Sondersitzung

teilzunehmen.

Entsprechende Rückmeldung hierzu soll bis 26.09.17 über Herrn Laukötter erfolgen.

 

Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, Rückfragen zu der Vorlage

telefonisch an das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales zu richten.

 

Außerdem erläutert Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III), dass im Hinblick auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Leverkusen derzeit eine Unterdeckung im

Bereich der §12a Fälle, Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage, besteht. Hier liegt die Stadt Leverkusen aktuell nicht bei 100 % Erfüllungsquote.

 

Der Fachbereich Soziales ist aktuell in der Prüfung mit der Bezirksregierung

Arnsberg wie die genaue Quote derzeit zu beziffern ist.

Analog des Verfahrens nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)

erfolgen bei einem entsprechenden Erfordernis Zielvereinbarungen mit der Kommune zur Aufnahmeverpflichtung.

 

Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) wird in der nächsten Sitzung den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hierzu detailliert informieren.

 

Die stv. Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Eva Lux (SPD), bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für diese gute und ausführliche Vorlage und lässt über die Vorlage abstimmen.


- einstimmig -