Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt im Kontext der aktuellen Flüchtlingssituation die nachfolgenden Maßnahmen:
1. Die aktuelle Unterbringungssituation für Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen. Den in der Begründung vorgeschlagenen Maßnahmen zum Freizug von Einrichtungen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die anderweitige Nutzung des Gebäudes „Manforter Straße“ zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
3. Der mit der Bezirksregierung Köln bestehende Mietvertrag für das Gebäude „Görresstraße 11“ wird zum Ende des Jahres – unter Berücksichtigung der Ablösezahlung der Bezirksregierung Köln - aufgelöst.
4. Das Gebäude „Görresstraße 11“ wird bis zur Fertigstellung der Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“ als Reservekapazität zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten.
5. Die am Standort „Görrestraße 11“ befindliche Sporthalle wird dem Fachbereich Schulen schnellstmöglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III, Dezernat für Bürger, Umwelt und
Soziales) weist darauf hin, dass
der
Integrationsrat (IR) in seiner Sitzung am 12.09.17 versehentlich nicht
bezüglich der Vorlage 2017/1800 des Dezernates III zur Flüchtlingssituation in
Leverkusen in der Beratungsfolge für die Sitzung des Rates am 16.10.17
berücksichtigt wurde.
Die Mitglieder des IR werden über den
Geschäftsführer des IR, Herrn
Laukötter, über dieses Versehen informiert
und erhalten die Möglichkeit, bei entsprechendem Beratungsbedarf an einer
einzuberufenden Sondersitzung
teilzunehmen.
Entsprechende Rückmeldung hierzu soll bis
26.09.17 über Herrn Laukötter erfolgen.
Alternativ
besteht aber auch die Möglichkeit, Rückfragen zu der Vorlage
telefonisch an
das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales zu richten.
Außerdem erläutert Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III), dass im
Hinblick auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Leverkusen derzeit eine
Unterdeckung im
Bereich der §12a Fälle, Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage, besteht. Hier
liegt die Stadt Leverkusen aktuell nicht bei 100 % Erfüllungsquote.
Der Fachbereich Soziales ist aktuell in der Prüfung mit der
Bezirksregierung
Arnsberg wie die genaue Quote derzeit zu beziffern ist.
Analog des Verfahrens nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
erfolgen bei einem entsprechenden Erfordernis Zielvereinbarungen mit der
Kommune zur Aufnahmeverpflichtung.
Herr Beigeordneter
Märtens (Dezernat III) wird in der nächsten Sitzung den Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren hierzu detailliert informieren.
Die stv. Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin Eva Lux (SPD), bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für diese gute und ausführliche Vorlage und lässt über die Vorlage abstimmen.
- einstimmig -