Der stellvertretene Vorsitzende, Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erteilt Herrn Krämer (Rechnungsprüfung und Beratung (14)) das Wort.

Herr Krämer (14) erläutert ausführlich anhand eines Folienvortrages Art und Umfang der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses 2016 nebst Lagebericht und den aus dieser Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach Beendigung des Vortrages bittet Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) unter Bezug auf den Bericht des FB 14 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, Pkt. 4 „Art und Umfang der Prüfung“, Unterpunkt „Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015“ um Erläuterung, wie die Verwaltung hinsichtlich des dort geäußerten Rechtsverstoßes bezüglich der Gesamtabschlüsse 2014 verfahren wolle.

Zur Beantwortung führt Herr Krämer (14) aus, dass zum 04.07.2015 das Gesetz zur Beschleunigung der kommunalen Gesamtabschlüsse in Kraft getreten ist. Um die Situation der Kommunen zu verbessern, ist es diesen ermöglicht worden, die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 lediglich im Entwurf gemeinsam mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2015 der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Seitens der Stadt Leverkusen sei bis zum Abschluss der Prüfung durch den FB 14 nicht entschieden worden, ob die Stadt die Erleichterungsregelung in Anspruch nehmen will. Da diese Option noch besteht, liegt zwar grundsätzlich gegenwärtig ein Rechtverstoß vor, der jedoch mit der noch möglichen Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung obsolet werden würde.

Herr Geiser (Finanzen (20)) führt aus, dass der Gesamtabschluss 2014 wegen längerfristigen Personalausfalls bisher nicht erstellt werden konnte. Nunmehr sei der Sachstand so, dass die Fertigstellung bald erfolgen würde.

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) nimmt erneut Bezug auf den vorgenannten Bericht, nun Pkt. 5 „Allgemeine Feststellungen zum Jahresabschluss“, 5.1.2 „Entwicklung der Aktiva“, Unterpunkt „ Kommunale Forderungen im Verantwortungsbereich des Jobcenters AGL“ und bittet um Auskunft, wie die Verwaltung hinsichtlich der im Jahresabschluss 2016 nicht erfassten kommunalen Forderung in Höhe von rund 5 Mio.€ verfahren wolle.

Herr Krämer (14) teilt mit, dass derzeit Gespräche mit der Verwaltung geführt würden, mit dem Ziel, die Forderung in 2017 einzubuchen.

 

 

Da weitere Wortbeträge nicht erfolgen, lässt der stellvertretene Vorsitzende, Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), über die Vorlage 2017/1741 getrennt nach Ziffern 1 und 2 – 3 abstimmen:

 

Zu Ziffer 1:

 

Beschluss:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 27.10.2017 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2016 aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

 

 

Dafür:             8 (3 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

 

Dagegen:      1 (BÜRGERLISTE)

 

 

Zu Ziffern 2 – 3:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage.

 

Dafür:             8 (3 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

 

Dagegen:      1 (BÜRGERLISTE)