Beschlussentwurf:

 

                        1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfs-berechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2010 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2010 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgte.

 

                        2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlage 1).

 

                        3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:                                                                                           

 

Buchhorn                                      Häusler                     

                                          

                                     


 

Rh. Dr. Becker (OP) bittet bis zum Rat um inhaltliche Erklärung

der Gebührenerhöhung.

 

Wenn man von seiner unten aufgeführten Berechnung ausgeht, bleiben

insgesamt 476.000 € der Gebührenerhöhung i. H. v. insgesamt 563.385 €

unerklärt.

 

Berechnungsgrundlagen:

 

Gem. S. 2 a) beträgt der Gebührensatz für Einwohner bzw.

Einwohnergleichwerte ohne Kompostierungsabschlag neu 79,71 €

(bisher 76,26 €).Die Gebührenerhöhung beträgt daher + 3,45 € je

Einwohner.

 

Bei 163.300 Einwohnern (Anlage 1 Blatt 2 der Vorlage) multipliziert sich die

gesamtstädtische Gebührenerhöhung auf 563.385 €.

 

Begründet wird die Erhöhung in der Vorlage im Wesentlichen durch 2

Faktoren:

 

-          geringere Erlöse i. H. v. 268.000 €

      (Erlöse 2010 = 625.000 €, Rückgang um 30 % bedeutet in 2009 =

     892.857 €)

-         Invest i. H. v. 485.000 € (unterstellt: auf 5 Jahre abgeschrieben,

      mit 5 % verzinst bedeutet 485.000 €*0,05/2 = 111.000 € im Jahr)

 

Des Weiteren muss der Gebührenüberschuss aus 2008 i. H. v. 292.000 €

Berücksichtigung finden.

 

Demnach ergibt sich lt. Hr. Dr. Becker folgende Gebührenerhöhung die

nicht erklärt wird:

 

Gesamte Gebührenerhöhung = 563.385 €

abzüglich geringere Erlöse     = 268.000 €

abzüglich Invest                      = 111.000 €

zuzüglich Überschuss 2008    = 292.000 €

Differenz                                                                                                                           476.385 €

 

 

Stellungnahme AVEA:

 

Im Rahmen der Vorlage „Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren“

werden die besonderen Faktoren beschrieben,die zu einer notwendigen

Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren führen. Die vollständige Prüfung

aller Einzelfaktoren wird,

wie in der Vorlage auf Seite 3 ausgeführt, durch die von der Stadt beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen

und im LSP-Vorprüfungsbericht dargelegt.

 

Die überschlägliche Berechnung von Rh. Dr. Becker kann aus vorgenannten

Gründen nicht alle zu berücksichtigende Punkte

beinhalten. So sind beispielsweise die Veränderung der Personalkosten

aufgrund tariflicher Anpassungen, Investitionskosten

beim Fuhrpark oder Kostenveränderungen bei Sammlung „Wilder Müll“ nicht

näher betrachtet. Bei einem GesamtInvest

von rund 980T€ für Geräte/Maschinen, Gebäudesanierung, Fuhrpark usw.,

die anteilig in die Abfallentsorgungsentgelte einfließen,

stellen die dargestellten Behälterinvestitionen einen besonderen Punkt dar.

Gemäß den LSP-Grundsätzen ist die Verzinsung zu 6,5% anzusetzen.

Bei der Personalkostenentwicklung sind aufgrund tariflicher und struktureller Anpassungen sowie Aufgabenveränderungen

rund 200 T€ zusätzlich in die Abfallentsorgungsentgelte eingeflossen.

 

Die in der Vorlage angesprochenen Erlösrückgänge von rund 30% betreffen

allein die Erlössituation des Wertstoffzentrums.

Bei der Bewertung der in der Vorlage genannten Gesamterlöse sind aber

auch die Erlösveränderungen bei der Papiersammlung

und der Schrott- /Elektro-Schrottstraßensammlung zu berücksichtigen.

 

Bei der Vorkalkulation der Verbrennungsentgelte wurden besondere

Erfolge durch Rationalisierung, Effektivitätssteigerung sowie

weiter optimiertes Abfallmengenmanagement erzielt, sodass der extreme

Preisverfall bei der Gewerbeabfallentsorgung voraussichtlich fast

Aufgefangen wird. Während andere Anlagenbetreiber von mindestens 5% Anpassungsbedarf der Verbrennungsentgelte im Hausmüllbereich durch die

fehlende Subventionierung durch Gewerbeabfallerlöse ausgehen (siehe

Presseberichte z.B. MVA Köln), geht die AVEA von einem Anpassungsbedarf

von lediglich rund 0,5% aus.

 

Aus einer Vielzahl von Veränderungen, positiv wie negativ, ergibt sich

letztendlich der Anpassungsbedarf, der unter Berücksichtigung

der ungewollten Gebührenüberschusse und –fehlbeträge zum Gebührensatz

führt.

 


 

Beschlussempfehlung an den Rat

 

Wie Vorlage

 

dafür:                17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG,

                        1 DIE LINKE)

dagegen:            2 (1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:                  2 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)