Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfs-berechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2010 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2010 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgte.
2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlage 1).
3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Rh. Dr. Becker (OP) bittet bis zum Rat um inhaltliche Erklärung
der Gebührenerhöhung.
Wenn man von seiner unten aufgeführten Berechnung ausgeht, bleiben
insgesamt 476.000 € der Gebührenerhöhung i. H. v. insgesamt 563.385 €
unerklärt.
Berechnungsgrundlagen:
Gem. S. 2 a) beträgt der Gebührensatz für Einwohner bzw.
Einwohnergleichwerte ohne Kompostierungsabschlag neu 79,71 €
(bisher 76,26 €).Die Gebührenerhöhung beträgt daher + 3,45 € je
Einwohner.
Bei 163.300 Einwohnern (Anlage 1 Blatt 2 der Vorlage) multipliziert sich die
gesamtstädtische Gebührenerhöhung auf 563.385 €.
Begründet wird die Erhöhung in der Vorlage im Wesentlichen durch 2
Faktoren:
- geringere Erlöse i. H. v. 268.000 €
(Erlöse 2010 = 625.000 €, Rückgang um 30 % bedeutet in 2009 =
892.857 €)
- Invest i. H. v. 485.000 € (unterstellt: auf 5 Jahre abgeschrieben,
mit 5 % verzinst bedeutet 485.000 €*0,05/2 = 111.000 € im Jahr)
Des Weiteren muss der Gebührenüberschuss aus 2008 i. H. v. 292.000 €
Berücksichtigung finden.
Demnach ergibt sich lt. Hr. Dr. Becker folgende Gebührenerhöhung die
nicht erklärt wird:
Gesamte Gebührenerhöhung = 563.385 €
abzüglich geringere Erlöse = 268.000 €
abzüglich Invest = 111.000 €
zuzüglich Überschuss 2008 = 292.000 €
Differenz 476.385 €
Stellungnahme AVEA:
Im Rahmen der Vorlage
„Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren“
werden die besonderen
Faktoren beschrieben,die zu einer notwendigen
Anpassung der
Abfallentsorgungsgebühren führen. Die vollständige Prüfung
aller Einzelfaktoren
wird,
wie in der Vorlage auf
Seite 3 ausgeführt, durch die von der Stadt beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen
und im
LSP-Vorprüfungsbericht dargelegt.
Die überschlägliche
Berechnung von Rh. Dr. Becker kann aus vorgenannten
Gründen nicht alle zu
berücksichtigende Punkte
beinhalten. So sind
beispielsweise die Veränderung der Personalkosten
aufgrund tariflicher
Anpassungen, Investitionskosten
beim Fuhrpark oder
Kostenveränderungen bei Sammlung „Wilder Müll“ nicht
näher betrachtet. Bei
einem GesamtInvest
von rund 980T€ für
Geräte/Maschinen, Gebäudesanierung, Fuhrpark usw.,
die anteilig in die
Abfallentsorgungsentgelte einfließen,
stellen die
dargestellten Behälterinvestitionen einen besonderen Punkt dar.
Gemäß den LSP-Grundsätzen
ist die Verzinsung zu 6,5% anzusetzen.
Bei der
Personalkostenentwicklung sind aufgrund tariflicher und struktureller
Anpassungen sowie Aufgabenveränderungen
rund 200 T€ zusätzlich
in die Abfallentsorgungsentgelte eingeflossen.
Die in der Vorlage angesprochenen
Erlösrückgänge von rund 30% betreffen
allein die
Erlössituation des Wertstoffzentrums.
Bei der Bewertung der
in der Vorlage genannten Gesamterlöse sind aber
auch die
Erlösveränderungen bei der Papiersammlung
und der Schrott-
/Elektro-Schrottstraßensammlung zu berücksichtigen.
Bei der Vorkalkulation
der Verbrennungsentgelte wurden besondere
Erfolge durch
Rationalisierung, Effektivitätssteigerung sowie
weiter optimiertes
Abfallmengenmanagement erzielt, sodass der extreme
Preisverfall bei der
Gewerbeabfallentsorgung voraussichtlich fast
Aufgefangen wird.
Während andere Anlagenbetreiber von mindestens 5% Anpassungsbedarf der
Verbrennungsentgelte im Hausmüllbereich durch die
fehlende
Subventionierung durch Gewerbeabfallerlöse ausgehen (siehe
Presseberichte z.B.
MVA Köln), geht die AVEA von einem Anpassungsbedarf
von lediglich rund
0,5% aus.
Aus einer Vielzahl von
Veränderungen, positiv wie negativ, ergibt sich
letztendlich der
Anpassungsbedarf, der unter Berücksichtigung
der ungewollten
Gebührenüberschusse und –fehlbeträge zum Gebührensatz
führt.
Beschlussempfehlung an den Rat
Wie Vorlage
dafür: 17
(6 CDU, 5
1 DIE LINKE)
dagegen: 2 (1 pro NRW, 1 OP)
Enth.: 2 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)