Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I entsendet gem. § 10 Abs. 1 Nr. 11 b der Hauptsatzung in Verbindung mit § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW als stimmberechtigte/n Vertreterin/Vertreter des Schulträgers in den Schulkonferenzen für die Grundschulen den Bezirksvorsteher und bei Verhinderung seinen Stellvertreter.
dafür: 11 (3 CDU, 2 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 FDP, 1 DIE LINKE)
dagegen: 3 (1 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 pro NRW)