Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt,
beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den
aufgestellten Entwurf des
Jahresabschlusses 2017 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
dafür: 40 (OB, 14 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 6 (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)