Die Tagesordnungspunkte 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 werden
gemeinsam beraten.
Die einzelnen Fraktionen erläutern ihre Anträge zu 2.1,
2.2 und 2.3.
Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet um eine Aufstellung bezüglich
des Geschosswohnungsbaus in den einzelnen Stadtteilen über das Protokoll.
Diese Aufstellung ist der Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt.
Frau Beigeordnete Deppe informiert bezüglich des
Sportplatzes, dass hier die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens abzuwarten
sind, das im weiteren Verfahren zu beauftragen ist. Frau Beigeordnete Deppe erläutert,
dass zudem in dem anstehenden Bauleitplanverfahren zwei öffentliche
Beteiligungen vorgesehen sind. Der SV Bergfried e.V. muss im Verfahren
deutlich machen, was er in diesem Bereich künftig realisieren will; die
Verwaltung muss hierzu dann die Konsequenzen für die geplante Wohnbebauung
aufzeigen und entsprechende Regelungen entwickeln. Die Ergebnisse von
Gutachten und Beteiligungen fließen schließlich in die Abwägung ein. Die
Politik wird dann über ihren Beschluss definieren, was sie in diesem Bereich
zulassen möchte.
Frau Beigeordnete Deppe stellt bezüglich des geforderten
Parkraumkonzeptes dar, dass in Kürze die neue Landesbauordnung erwartet wird,
die auch Neuregelungen zu der Anzahl der erforderlichen
Stellplätze enthalten wird. Die Verwaltung arbeitet bereits parallel an dem
Entwurf einer Stellplatzsatzung für Teilbereiche im Stadtgebiet. Dies erfolgt
gemeinsam mit dem Büro Planersocietät, das auch das Mobilitätskonzept
begleitet. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass bis zum Satzungsbeschluss
in dem vorliegenden Bauleitplanverfahren die neue Landesbauordnung in Kraft
getreten sein wird und damit auch die Stellplatzfrage entsprechend geregelt
sein muss.
Rh. Tahiri (SPD) gibt für die SPD-Fraktion zu Protokoll,
dass in dem geplanten Baugebiet auch Geschosswohnungsbau vorzusehen und hier
im weiteren Verfahren eine Beteiligung der WGL wünschenswert ist.
Nach einer eingehenden und kontroversen Diskussion fasst
Rh. Ippolito (SPD) das Diskussionsergebnis wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen sowie der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk III haben sich übereinstimmend für die Aufstellung des
vorliegenden Bauleitplanverfahrens zur Schaffung einer Kita ausgesprochen.
Aus der vorangegangenen Diskussion der
vorliegenden Anträge haben sich zudem mehrheitlich folgende Wünsche ergeben:
-
Die bestehende
Sportanlage soll bestehen bleiben.
-
Es soll eine
ökologische Referenzsiedlung mit einer Einfamilienhaus- und
Doppelhausbebauung entstehen, ergänzt um einen Teil Geschosswohnungsbau.
Diesbezüglich hat sich der Ausschuss mehrheitlich für den entwurfsbezogenen
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nr. 2018/2509
ausgesprochen.
-
Die Probleme durch
Parken der anderen Wohngebiete sollen nicht in dem neuen Wohngebiet gelöst
werden; für das bestehende Gebiet müssen ausreichende Parkflächen zur
Verfügung stehen.
-
Die Verwaltung prüft
im Weiteren die Möglichkeit eines Multigenerationskonzeptes auf dem Gelände
des ehemaligen Gut Meckhofen.
Außerhalb dieses Bebauungsplanverfahrens
soll sich die Verwaltung der Problematik von Rettungswegen annehmen.
Rh. Schönberger (CDU) lässt sodann die Mitglieder
der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III über die Vorlage Nr. 2017/2038
zu TOP 2.4 abstimmen:
Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen und Planen zu TOP 2.4, Vorlage Nr. 2017/2038
Wie Vorlage
- einstimmig -
Rh. Ippolito (SPD) lässt den
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen über die Vorlage Nr.
2017/2038 zu TOP 2.4 abstimmen:
Beschluss:
1. Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Bohofsweg" geändert. Die genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die
Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Dem
Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bohofsweg“ einschließlich
Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB wird in der
vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
3. Die
Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu
beteiligen. Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich „Bohofsweg“ wird
für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Rh. Schönberger (CDU) lässt die
Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III über die Vorlage Nr.
2018/2227 zu TOP 2.5 abstimmen:
Beschlussempfehlung an den
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen:
Wie Vorlage mit vorgenannten
Ergänzungen
- einstimmig -
Rh. Ippolito (SPD) führt die
Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen herbei:
Beschluss:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB die Aufstellung
eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im
beschleunigten Verfahren beschlossen.
2. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Nr. 233/III “Mathildenhof – östlich Bohofsweg“.
3. Das Plangebiet liegt in der
Gemarkung Steinbüchel und beinhaltet die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.),
Flur 14; 70 (z. T.), 72 Flur 15 und 755 Flur 19. Die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
4. Im
Rahmen der weiteren Planungen soll
- eine ökologische Referenzsiedlung mit
Einfamilien- und Doppelhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4
bis 6 Wohneinheiten entstehen;
- der
Bolzplatz „An der Wasserkuhl“ erhalten und bedarfsgerecht als
Sportanlage gesichert werden;
- das Baugebiet ausreichend Wohn – und
Besucherparkplätze aufweisen.
5. Die
Verwaltung erarbeitet für die gegenüberliegende Bestandsbebauung ein Parkraumkonzept.
6. Die
Verwaltung prüft im Weiteren die Möglichkeit eines Multigenerationskonzeptes
auf dem Gelände des ehemaligen Gut Meckhofen.
- einstimmig -
Die Anträge zu TOP 2.1 (Antrag Nr. 2018/2409), zu TOP 2.2
(Antrag Nr. 2018/2464) und TOP 2.3 (Antrag Nr. 2018/2509) haben sich mit
diesem Beschluss erledigt.
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