Der Vorsitzende Herr Baumhögger eröffnet die Sitzung des Naturschutzbeirates und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Besonders begrüßt Herr Baumhögger Frau Klumb als neue Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Herr Baumhögger informiert aus gegebenem Anlass über die rechtliche Stellung eines stellvertretenden Mitglieds bei Anwesenheit des Mitglieds:

 

Für alle Gremien der Verwaltung (z. B. Rat, Ausschüsse, Bezirke, Beiräte) gilt, dass die stellvertretenden Mitglieder bei Anwesenheit des Mitgliedes nicht am Beratungstisch sitzen und nicht an der Diskussion teilnehmen dürfen.

 

Diese Regelung wurde von der Verwaltung rechtlich geprüft und gilt für alle Gremien. Sie darf nicht unterlaufen werden (gesetzeswidrig!).

 

Begründung:

1.    Die Gremien haben eine gesetzlich festgelegte Besetzung.

2.    Wenn auch ein Stellvertreter an der Diskussion teilnimmt, wird das gesetzlich festgelegte Stärkeverhältnis unterlaufen.

3.       Die Gremien wurden in der Vergangenheit verschlankt, damit Entscheidungen einfacher getroffen werden können.