Befreiungen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

 

1.    Martinsumzug Wildpark Reuschenberg

 

2.    Aufstellung eines Gartenhäuschens Höhenstraße

 

 

Der Beirat nimmt die Befreiungen zur Kenntnis. Es ergaben sich keine Nachfragen.